News Verein KINA Historie Anmelden Presse Förderer Kontakt

Ja, ich fördere den DEUTSCHEN KINDER UNFALLSCHUTZ e.V. mit:

Förderbetrag

Zahlungsweise zu Beginn der Förderung


Ihre Daten
Anrede
Firmenname
Vorname, Name
Strasse, Nr.
Postleitzahl, Ort
Telefonnummer
Faxnummer
E-Mail-Adresse

Statistische Daten
Geburtsdatum
Nationalität
Beruf


Einzugsermächtigung/Bankverbindungs:
Ich ermächtige hiermit bis auf Widerruf den DEUTSCHEN KINDER UNFALLSCHUTZ e.V., fällige Beträge von meinem Konto abzubuchen:

Bank
BLZ
Kontonummer

HINWEIS: Da der DEUTSCHE KINDER UNFALLSCHUTZ e. V. (DKUS) ausschließlich unmittelbar gemeinnützige Zwecke verfolgt, ist der Förderbetrag steuerlich absetzbar. Der Förderer unterstützt den DKUS zunächst für die Dauer von 1 Jahr und unterstützt den DKUS jeweils um ein weiteres Jahr, wenn dem DKUS nicht 3 Monate vor Ablauf des Vertrages eine schriftliche Kündigung zugegangen ist. Um Verwaltungskosten einzusparen, wird der DKUS oder ein Bevollmächtigter widerruflich ermächtigt, den Förderbetrag vom Konto des Förderers einzuziehen. Der Förderbetrag wird ab rechtskräftiger Förderung zu Beginn der Vertragsdauer entweder in einer Summe oder in zwei Raten innerhalb von zwei Monaten eingezogen. Verlängert sich der Fördervertrag nach drei Jahren jeweils um ein weiteres Jahr, wird der Förderbetrag jeweils zu Beginn eines weiteren Vertragsjahres in einer Summe eingezogen. Der DKUS-Beauftragte ist nicht zum Inkasso berechtigt. Der Förderer ist damit einverstanden, dass seine Daten an die mit der Leistungserbringung betraute Institution weitergegeben werden. Nebenabreden - mündlich oder schriftlich - bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Vereins. Einmal jährlich erhält der Förderer den Rechenschaftsbericht, der über die zweckmäßige Verwendung der Mittel informiert. Amtsgericht Wiesbaden, Vereinsregister-Nr. 3607.

Copyright © 2000-2006 Deutscher Kinder Unfallschutz e.V. | Datenschutz | Impressum | Vereinssatzung