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HINWEIS: Da der DEUTSCHE KINDER UNFALLSCHUTZ e. V. (DKUS)
ausschließlich unmittelbar gemeinnützige Zwecke
verfolgt, ist der Förderbetrag steuerlich absetzbar. Der
Förderer unterstützt den DKUS zunächst für die Dauer von
1 Jahr und unterstützt den DKUS jeweils um ein
weiteres Jahr, wenn dem DKUS nicht 3 Monate vor Ablauf
des Vertrages eine schriftliche Kündigung zugegangen
ist. Um Verwaltungskosten einzusparen, wird der DKUS
oder ein Bevollmächtigter widerruflich ermächtigt, den
Förderbetrag vom Konto des Förderers einzuziehen. Der
Förderbetrag wird ab rechtskräftiger Förderung zu Beginn
der Vertragsdauer entweder in einer Summe oder in zwei
Raten innerhalb von zwei Monaten eingezogen. Verlängert
sich der Fördervertrag nach drei Jahren jeweils um ein
weiteres Jahr, wird der Förderbetrag jeweils zu Beginn
eines weiteren Vertragsjahres in einer Summe eingezogen.
Der DKUS-Beauftragte ist nicht zum Inkasso berechtigt.
Der Förderer ist damit einverstanden, dass seine Daten
an die mit der Leistungserbringung betraute Institution
weitergegeben werden. Nebenabreden - mündlich oder
schriftlich - bedürfen der schriftlichen Bestätigung des
Vereins. Einmal jährlich erhält der Förderer den
Rechenschaftsbericht, der über die zweckmäßige
Verwendung der Mittel informiert. Amtsgericht Wiesbaden,
Vereinsregister-Nr. 3607. |